Wir freuen uns, jedes Jahr Ausbildungsplätze in unserem Unternehmen anbieten zu können, aktuell pro Jahr 15 Plätze. Auf den folgenden Seiten können Sie sich über Ausbildungsinhalte, Voraussetzungen für diesen Beruf und über Einsatz- und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren.
Es werden die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrundeliegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen sowie der Fähigkeit zu, Wissenstransfer und zur Selbstreflexion (entsprechend dem § 5 Pflegeberufegesetz).
Lebenslanges Lernen wird dabei als ein Prozess der eigenen beruflichen Biografie verstanden und die fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig erkannt.
Beginn der Ausbildung: 1. September und 1. März
Dauer der Ausbildung: 3 Jahre
Arbeitszeit: 40 Stunden/Woche (inklusive Sonn-/ und Feiertagen), geregelt nach dem Arbeitszeitgesetz/Jugendschutzgesetz
Auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes vom 17.Juli 2017 (in Kraft getreten am 01.01.2020) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung umfasst die Ausbildung mindestens 2500 Stunden praktische Ausbildung, welche in den einzelnen Pflichteinsätzen absolviert werden.
1. und 2. Ausbildungsdrittel | |
Orientierungseinsatz | 400 Stunden |
Stationäre Akutpflege | 400 Stunden |
Ambulante Akut-/Langzeitpflege | 400 Stunden |
Stationäre Langzeitpflege | 400 Stunden |
Pädiatrie | 120 Stunden |
3. Ausbildungsdrittel | |
Psychiatrie | 120 Stunden |
Freie Verteilung | 80 Stunden |
Vertiefungseinsatz | 500 Stunden |
Während der Ausbildung sind die Kompetenzen zu vermitteln, die zur Erreichung des Ausbildungsziels nach § 5 des Pflegeberufegesetzes erforderlich sind.
Die Praxisanleitung erfolgt im Umfang von mindestens 10% der während des Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit, geplant und strukturiert auf der Grundlage des vereinbarten Ausbildungsplanes durch unsere ausgebildeten Praxisanleiter/innen.
Der Ausbildungsplan ist Teil des Ausbildungsvertrages. Der theoretische und praktische Unterricht von 2100 Stunden findet in der Berufsfachschule am DRK-Krankenhauses Rabenstein statt.
Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung (mündlich, schriftlich und praktisch) statt.
Eine staatliche Prüfung (mündlich, schriftlich und praktisch) beendet die 3-jährige Ausbildungszeit. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ erteilt.