Grundsatzerklärung

zur Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflichten gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG)

Als gemeinnütziger diakonischer Träger betrachtet die Stadtmission Chemnitz mit ihren Tochtergesellschaften DIAKOMED Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land gGmbH und SGC Servicegesellschaft Chemnitz mbH die Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflichten als grundlegend für ihre Geschäftstätigkeiten und ihr gesellschaftliches Engagement. Seit mehr als 155 Jahren kümmern sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtmission Chemnitz um Menschen. Als Verein wurde die „Stadtmission Chemnitz e.V.“ am 05.01.1991 neu gegründet. Wir sind Mitglied im Diakonischen Werk der Ev. Luth. Landeskirche Sachsens e.V. und gehören somit einem der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege an. Dem ehrenamtlichen Vorstand obliegt die Durchführung der Arbeit des Vereins nach den Beschlüssen und allgemeinen Richtlinien der Mitgliederversammlung. Die Stadtmission Chemnitz e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Unser Ziel ist es, die Menschenwürde, die Rechte der Arbeitnehmer, den Umweltschutz und die Achtung der Menschenrechte selbst und entlang unserer gesamten Lieferkette zu fördern und zu schützen. Verantwortlich für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung ist der Vorstand der Stadtmission Chemnitz.

Als regional tätiger Träger sozialer Angebote unterliegt die Stadtmission Chemnitz und ihre Tochtergesellschaften einem eher geringen Risiko, Menschenrechte und Standards zum Umweltschutz im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verletzen. Dennoch bildet diese Grundsatzerklärung die Grundlage für unser Handeln und unsere Entscheidungen als gemeinnütziger diakonischer Träger. Denn auch die Stadtmission Chemnitz ist Teil globaler Lieferketten und unterliegt damit vielfältigen Abhängigkeiten. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflichten nicht nur unseren ethischen Verpflichtungen entspricht, sondern auch einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unseres Unternehmens und zum Gemeinwohl leistet.

Wir verpflichten uns daher zu folgenden Grundsätzen:

  1. Achtung der Menschenrechte: Wir respektieren und achten die Menschenrechte in unserer gesamten Lieferkette. Dies umfasst insbesondere die Vermeidung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung und anderen Verletzungen der Menschenrechte.
  2. Gerechte Arbeitsbedingungen: Wir setzen uns für gerechte Arbeitsbedingungen entlang unserer Lieferkette ein, die den nationalen und internationalen Arbeitsstandards entsprechen. Dazu gehören angemessene Löhne, angemessene Arbeitszeiten, sichere Arbeitsbedingungen und das Recht auf Organisation.
  3. Umweltschutz: Wir bekennen uns zur Bewahrung der Schöpfung. Dazu gehört für uns ein verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen und der Einsatz für Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Wir streben danach, Umweltbelastungen zu minimieren, die Effizienz unserer Ressourcennutzung zu verbessern und umweltfreundliche Praktiken zu fördern.
  4. Transparenz und Zusammenarbeit: Wir fördern Transparenz entlang unserer Lieferkette und arbeiten eng mit Lieferanten, Partnern, Behörden, gemeinnützigen Organisationen und anderen Interessengruppen zusammen, um Lösungen zu entwickeln und bewährte Praktiken auszutauschen. Von unseren Lieferanten erwarten wir ein klares Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte und der Standards zum Umweltschutz, die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz näher dargelegt sind.
  5. Kontinuierliche Verbesserung: Wir streben kontinuierlich nach Verbesserungen in unseren Lieferkettenmanagementpraktiken und setzen uns dafür ein, die Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflichten zu stärken. Dazu gehören regelmäßige Überprüfungen, Schulungen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominimierung.
  6. Meldungen bei (vermuteten) Verstößen: Wir stellen Hinweisgebern ein Beschwerdeverfahren nach Maßgabe von § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zur Verfügung. Dieses Schutzsystem steht Menschen innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens zur Verfügung. Hier können Meldungen zu menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Risiken und Verletzung ebensolcher Pflichten bzw. einem Verdacht auf solche eingereicht werden. Die Stadtmission Chemnitz verpflichtet sich zu deren Bearbeitung.

 

Der Vorstand, Januar 2024

Ablauf Beschwerdeverfahren

Uns als Stadtmission Chemnitz mit unseren Tochtergesellschaften DIAKOMED Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land gGmbH und SGC Servicegesellschaft Chemnitz mbH  ist es wichtig, dass Hinweisgeber Verstöße oder vermutete Verstöße unseres Unternehmens gegen Menschenrechte oder gegen den Umweltschutz entsprechend des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unkompliziert melden können. Wir verpflichten uns zu einer transparenten, vertraulichen und lösungsorientierten Bearbeitung solcher Meldungen nach einem standardisierten Verfahren. Die folgenden Verfahrensschritte erläutern den Ablauf.

Verfahrensschritt Ablauf
Der Hinweisgeber meldet eine Beschwerde oder einen Hinweis auf einen Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Meldungen sind vertraulich und anonym möglich an
1 Eingang der Beschwerde oder des Hinweises Der Empfang wird gegenüber der hinweisgebenden Person bestätigt und dokumentiert.
2 Prüfung der Beschwerde oder des Hinweises Die Beschwerde oder der Hinweis werden durch den Vorstand geprüft und das weitere Verfahren und die Zuständigkeiten werden festgelegt. Im Falle einer Ablehnung erhält die hinweisgebende Person eine Begründung.
3 Klärung des Sachverhalts Der Sachverhalt wird mit der hinweisgebenden Person erörtert und geprüft.
4 Erarbeitung einer Lösung mit der hinweisgebenden Person Im Austausch mit der hinweisgebenden Person wird aufbauend auf Schritt 3 ein Vorschlag zur Abhilfe erarbeitet. Gegebenenfalls werden auch Vereinbarungen zur Wiedergutmachung getroffen.
5 Abhilfemaßnahmen Die vereinbarten Abhilfemaßnahmen werden umgesetzt und nachverfolgt.
6 Überprüfung und Abschluss Das erzielte Ergebnis wird gemeinsam mit der hinweisgebenden Person evaluiert.
7 Wirksamkeitsüberprüfung Die Wirksamkeit des Verfahrens wird jährlich und anlassbezogen überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen am Verfahren oder erfolgten Abhilfemaßnahmen vorgenommen.