Aufenthaltskosten

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt werden pro Tag 10 € Zuzahlungsgebühr für maximal 28 Tage im Kalenderjahr fällig. Diese Gebühr wird im Auftrag Ihrer Krankenkasse eingezogen. Bei privatversicherten Patienten, Patienten unter 18 Jahren, Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung und bei Patienten mit einem Arbeits- oder Wegeunfall entfällt die Gebühr.

Die Rechnungslegung für Wahlleistungen erfolgt nicht an die gesetzliche Krankenkasse oder an die private Krankenversicherung, sondern an den Patienten selbst.

Sollten Sie bereits innerhalb eines Kalenderjahres die Gebühr für einen oder mehrere Krankenhausaufenthalte bezahlt haben, bringen Sie bitte die Quittungen für diese Zahlungen mit und legen diese bei der Aufnahme vor. Wir ersparen Ihnen und uns damit eventuell entstehende Unannehmlichkeiten bezüglich der weiteren Kosten.