Als gemeinnütziger diakonischer Träger betrachtet die Stadtmission Chemnitz mit ihren Tochtergesellschaften DIAKOMED Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land gGmbH und SGC Servicegesellschaft Chemnitz mbH die Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflichten als grundlegend für ihre Geschäftstätigkeiten und ihr gesellschaftliches Engagement. Seit mehr als 155 Jahren kümmern sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtmission Chemnitz um Menschen. Als Verein wurde die „Stadtmission Chemnitz e.V.“ am 05.01.1991 neu gegründet. Wir sind Mitglied im Diakonischen Werk der Ev. Luth. Landeskirche Sachsens e.V. und gehören somit einem der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege an. Dem ehrenamtlichen Vorstand obliegt die Durchführung der Arbeit des Vereins nach den Beschlüssen und allgemeinen Richtlinien der Mitgliederversammlung. Die Stadtmission Chemnitz e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Unser Ziel ist es, die Menschenwürde, die Rechte der Arbeitnehmer, den Umweltschutz und die Achtung der Menschenrechte selbst und entlang unserer gesamten Lieferkette zu fördern und zu schützen. Verantwortlich für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung ist der Vorstand der Stadtmission Chemnitz.
Als regional tätiger Träger sozialer Angebote unterliegt die Stadtmission Chemnitz und ihre Tochtergesellschaften einem eher geringen Risiko, Menschenrechte und Standards zum Umweltschutz im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verletzen. Dennoch bildet diese Grundsatzerklärung die Grundlage für unser Handeln und unsere Entscheidungen als gemeinnütziger diakonischer Träger. Denn auch die Stadtmission Chemnitz ist Teil globaler Lieferketten und unterliegt damit vielfältigen Abhängigkeiten. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflichten nicht nur unseren ethischen Verpflichtungen entspricht, sondern auch einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unseres Unternehmens und zum Gemeinwohl leistet.
Wir verpflichten uns daher zu folgenden Grundsätzen:
- Achtung der Menschenrechte: Wir respektieren und achten die Menschenrechte in unserer gesamten Lieferkette. Dies umfasst insbesondere die Vermeidung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung und anderen Verletzungen der Menschenrechte.
- Gerechte Arbeitsbedingungen: Wir setzen uns für gerechte Arbeitsbedingungen entlang unserer Lieferkette ein, die den nationalen und internationalen Arbeitsstandards entsprechen. Dazu gehören angemessene Löhne, angemessene Arbeitszeiten, sichere Arbeitsbedingungen und das Recht auf Organisation.
- Umweltschutz: Wir bekennen uns zur Bewahrung der Schöpfung. Dazu gehört für uns ein verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen und der Einsatz für Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Wir streben danach, Umweltbelastungen zu minimieren, die Effizienz unserer Ressourcennutzung zu verbessern und umweltfreundliche Praktiken zu fördern.
- Transparenz und Zusammenarbeit: Wir fördern Transparenz entlang unserer Lieferkette und arbeiten eng mit Lieferanten, Partnern, Behörden, gemeinnützigen Organisationen und anderen Interessengruppen zusammen, um Lösungen zu entwickeln und bewährte Praktiken auszutauschen. Von unseren Lieferanten erwarten wir ein klares Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte und der Standards zum Umweltschutz, die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz näher dargelegt sind.
- Kontinuierliche Verbesserung: Wir streben kontinuierlich nach Verbesserungen in unseren Lieferkettenmanagementpraktiken und setzen uns dafür ein, die Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflichten zu stärken. Dazu gehören regelmäßige Überprüfungen, Schulungen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominimierung.
- Meldungen bei (vermuteten) Verstößen: Wir stellen Hinweisgebern ein Beschwerdeverfahren nach Maßgabe von § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zur Verfügung. Dieses Schutzsystem steht Menschen innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens zur Verfügung. Hier können Meldungen zu menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Risiken und Verletzung ebensolcher Pflichten bzw. einem Verdacht auf solche eingereicht werden. Die Stadtmission Chemnitz verpflichtet sich zu deren Bearbeitung.
Der Vorstand, Januar 2024