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Clearing

Das DIAKOMED-Diakoniekrankenhaus bietet in Kooperation mit der Stadtmission Chemnitz eine externe Anlaufstelle für Mitarbeiter, Patienten oder Angehörige von Patienten des DIAKOMED an, die sich aufgrund Weltanschauung, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Behinderung, Krankheit sowie ethnischer Herkunft ungleichbehandelt oder diskriminiert fühlen.

Dazu bietet die Stadtmission Chemnitz e.V. eine Clearingberatung an, um mit dem zu Beratenden gemeinsam den Sachverhalt zu erörtern. Dabei geht es um die Klärung des Anliegens sowie die Anbahnung der Bearbeitung im Rahmen des Beschwerdemanagements mit dem dafür geschaffenen internen Gremium des DIAKOMED-Diakoniekrankenhauses.

Dies ist als persönliche Beratung vor Ort, als Telefonberatung, als Videoberatung oder Chat über das Beratungsprotal auf der Website der Stadtmission Chemnitz e.V. sowie über die geschützte E-Mailadresse möglich. Bei der Beratung werden aktuelle Gesetzmäßigkeiten berücksichtigt. Die Inhalte der Beratung werden vertraulich behandelt. Die Berater unterliegen der Schweigepflicht.

Zur Kontaktanbahnung und Terminvergaben steht die Clearingstelle zur Verfügung unter

Die Beratung vor Ort wird im geschützten Setting in den Räumen der Lebensberatungsstelle, Rembrandtstraße 13b, 09111 Chemnitz durchgeführt.

Eine entsprechende Begleitung des zu Beratenden zu Gesprächen mit dem internen Gremium ist dabei unter definierten Voraussetzungen möglich. Wünscht ein zu Beratender eine Weitervermittlung ins Hilfesystem unabhängiger externer Fachberatungen, unterstützt die externe Clearingstelle dieses Anliegen.

Uns als Stadtmission Chemnitz mit unseren Tochtergesellschaften DIAKOMED Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land gGmbH und SGC Servicegesellschaft Chemnitz mbH  ist es wichtig, dass Hinweisgeber Verstöße oder vermutete Verstöße unseres Unternehmens gegen Menschenrechte oder gegen den Umweltschutz entsprechend des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unkompliziert melden können. Wir verpflichten uns zu einer transparenten, vertraulichen und lösungsorientierten Bearbeitung solcher Meldungen nach einem standardisierten Verfahren. Die folgenden Verfahrensschritte erläutern den Ablauf.

VerfahrensschrittAblauf
Der Hinweisgeber meldet eine Beschwerde oder einen Hinweis auf einen Verstoß gegen das LieferkettensorgfaltspflichtengesetzMeldungen sind vertraulich und anonym möglich an lksg-hinweis@stadtmission-chemnitz.de
1Eingang der Beschwerde oder des HinweisesDer Empfang wird gegenüber der hinweisgebenden Person bestätigt und dokumentiert.
2Prüfung der Beschwerde oder des HinweisesDie Beschwerde oder der Hinweis werden durch den Vorstand geprüft und das weitere Verfahren und die Zuständigkeiten werden festgelegt. Im Falle einer Ablehnung erhält die hinweisgebende Person eine Begründung.
3Klärung des SachverhaltsDer Sachverhalt wird mit der hinweisgebenden Person erörtert und geprüft.
4Erarbeitung einer Lösung mit der hinweisgebenden PersonIm Austausch mit der hinweisgebenden Person wird aufbauend auf Schritt 3 ein Vorschlag zur Abhilfe erarbeitet. Gegebenenfalls werden auch Vereinbarungen zur Wiedergutmachung getroffen.
5AbhilfemaßnahmenDie vereinbarten Abhilfemaßnahmen werden umgesetzt und nachverfolgt.
6Überprüfung und AbschlussDas erzielte Ergebnis wird gemeinsam mit der hinweisgebenden Person evaluiert.
7WirksamkeitsüberprüfungDie Wirksamkeit des Verfahrens wird jährlich und anlassbezogen überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen am Verfahren oder erfolgten Abhilfemaßnahmen vorgenommen.